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Ehrenamt(Sachschlagwort)
Siehe auch:
Creifelds (20. Aufl.)
Dt. Rechts-Lex.
Ehrenamt ist ein öffentliches Amt von gewisser Dauer mit einem bestimmten Kreis von Verwaltungsgeschäften, das von einer natürlichen Person unentgeltlich und nebenberuflich ausgeübt wird; vorwiegend im juristischen Zusammenhang verwendet.
Für die konkrete Tätigkeit verwende SW Ehrenamtliche Tätigkeit