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MARC-Ansicht
Vertrag(Sachschlagwort)
Verwendet für/Siehe auch:
- Kontrakt
- Vertragsgestaltung
- Abkommen Vertrag
- Verträge
Siehe auch:
B 2006 (online)
Vertrag u. Vertragsrecht bleiben nebeneinander als SW. Einzelne Verträge oder Vertragsarten werden eingeführt (wenn nachweisbar), die dazugehörende gesetzl. Regelung jedoch nicht als eigenständiges Rechtsgebiet angesetzt. Verträge, die als "Historische Einzelereignisse" anzusehen sind, werden als Werke erfasst, vgl. Regelwerksgrundlage und Erfassungshilfen RSWK § 415a und RSWK § 716 4. Auflage, EH-S-03 und EH-W-03.