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Ramstein(Geografischer Name)
Siehe auch:
Orts-Mü. 29, GKD
In der Sacherschließung für den früher selbständigen Ort und den heutigen Ortsteil verwendet. Kleinräumige Geographika und Körperschaften aus dem heutigen Ortsteil werden mit dem Doppelort angesetzt, es sei denn, es handelt sich um die nach § 209,5 Abs. 3+4 und § 605,7 Satz 2 als Ausnahme formulierten Fälle. Nach der Eingemeindung verwende den Doppelort als Ausstellungs- bzw. Kongressort